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Psychotherapie bei einer Fachpsychologin

Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass es für die durch PsychologInnen durchgeführte Psychotherapie einen Modellwechsel gibt.  In der Vergangenheit bezahlte die Grundversicherung nur Therapien, welche unter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Facharztes erfolgten. Seit dem 1. Januar 2023 werden die Kompetenzen neu verteilt.  Fachärzte für Psychiatrie, Hausarztmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin dürfen Verordnungen für eine Psychotherapie ausstellen. Diese umfasst 15 Sitzungen à 90 Minuten. Der verordnende Arzt bleibt zwar fallführend,  die durchführenden Psychotherapeutinnen arbeiten aber unabhängig vom Arzt.

Das neue Modell ist vergleichbar mit demjenigen, das für Physio- oder Ergotherapie bereits seit Jahren praktiziert wird. Doch gibt es auch Abweichungen. So kann die Verordnung  maximal einmal erneuert werden, wenn sie von einem Facharzt für Hausmedizin oder Kinder- und Jugenmedizin ausgestellt wurde.. Nach spätestens 30 Sitzungen muss aber zwingend ein Facharzt für Psychiatrie beurteilen, ob eine Weiterführung der Psychotherapie noch angezeigt ist. Es ist in der Verantwortung des Patienten / der Patientin, sich frühzeitig bei einem Facharzt für Psychiatrie zu melden und die Weiterführung der Therapie sicherzustellen.

Die Psychotherapie bleibt damit Teil der Grundversicherung. Bis zum Erreichen der Franchise gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Danach deckt die Grundversicherung in aller Regel 90% der anfallenden Therapiekosten. 10% müssen Sie selber tragen, bis das Maximum von CHF 700.- pro Jahr erreicht ist. Darüber hinausgehende Kosten gehen in aller Regel vollumfänglich zu Lasten der Grundversicherung. Klären Sie im Zweifelsfall die Kostenübernahme, Franchise und den Selbstbehalt mit Ihrer Kasse.

Sollten Sie die Psychotherapie über die Zusatzversicherung abrechnen wollen, teilen Sie dies bereits bei der Anmeldung Ihrer Therapeutin mit und klären Sie mit Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden. So vermeiden Sie ungewollte Überraschungen.


Psychotherapie bei einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Die durch die Fachärztin erbrachten Leistungen werden von Ihrer Grundversicherung abgedeckt. Bis zum Erreichen der Franchise gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Danach deckt die Grundversicherung in aller Regel 90% der anfallenden Therapiekosten. 10% müssen Sie selber tragen, bis das Maximum von CHF 700.- pro Jahr erreicht ist. Darüber hinausgehende Kosten gehen in aller Regel vollumfänglich zu Lasten der Grundversicherung. Klären Sie im Zweifelsfall die Kostenübernahme, Franchise und den Selbstbehalt mit Ihrer Kasse.

Die oben beschriebene Limitation auf 30 Sitzungen mit anschliessender Beurteilung durch die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie entfällt. Ihre Ärztin wird aber laufend beurteilen, ob eine Weiterführung der Therapie noch angezeigt ist. Sie wird auch gegenüber dem Vertrauensarzt Ihrer Versicherung die Fortführung der Therapie begründen  müssen. Häufig wird zur Klärung im Vornherein eine Kostengutsprache eingeholt.


Ärztliche Leistungen bei einer Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Für die ärztlichen Leistungen durch Ihre Psychiaterin gilt ebenfalls die Leistungspflicht durch Ihre Grundversicherung. Dies beinhaltet selbstverständlich auch die Abgabe von Medikamenten sofern entsprechend indiziiert. Auch hier gilt dass die Kosten bis zum Erreichen der Franchise zu Ihren Lasten gehen. Danach deckt die Grundversicherung in aller Regel 90% der anfallenden Therapiekosten. 10% müssen Sie selber tragen, bis das Maximum von CHF 700.- pro Jahr erreicht ist. Darüber hinausgehende Kosten gehen in aller Regel vollumfänglich zu Lasten der Grundversicherung. Klären Sie im Zweifelsfall die Kostenübernahme, Franchise und den Selbstbehalt mit Ihrer Kasse.

Sind Sie in einem Modell versichert, welches nicht die freie Arztwahl garantiert (z.B. Hausarztmodell), müssen Sie vor einer Konsultation sicherstellen, dass die zuweisende Stelle Sie dazu ermächtigt hat.


Verpasste Sitzungen

Es kann vorkommen, dass Sie eine Sitzung verpassen. Ist dies absehbar, teilen Sie dies Ihrer Therapeutin spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin mit. Versäumte Sitzungen sind nicht von Ihrer Versicherung gedeckt. Die Praxis Asto behält sich vor, nicht wahrgenommene Terminen Ihnen privat zu verrechnen.

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Praxis Asto

Kompetenzzentrum Psychiatrie und Psychotherapie

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